AGB Kontakt Impressum

Kontakt

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BioCar24 Pflanzenöltechnik und Prototypenentwicklung

§1 Allgemeines:

1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen, auch solche aus künftigen
Geschäftsabschlüssen, liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unsrer schriftlichen Bestätigung und nur für den Auftrag wirksam, für den wir sie bestätigen.

2. Mündliche Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichern Form.

§2 Angebote und Zahlungsbedingungen:

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ist eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so bedarf die Verbindlichkeit des Auftrags die Bestätigung in ausdrücklich mündlicher oder aber schriftlicher Form.

b) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

1. Unsere Zahlungen sind sofort fällig jeweils ab Rechungsdatum .Andere Zahlungsziele, die der Vereinbarung bedürfen, setzen voraus, dass das von BioCar24 beauftragte Kreditunternehmen über die Bonität positiv entscheidet und die zu versichernde Summe bewilligt. Aus organisatorischen Gründen wird nur einen Mahnung erstellt und anschließend bei bedarf außer Haus gegeben.

2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftige festgestellte Gegenforderung berechtigen den Käufer weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung.

3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen.

4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB ( Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind danach berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen mit dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unsres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschrift der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5. Ein vereinbartes Skonto setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers zum Zeitpunkt der Skontierung voraus.

6. Ist der Käufer über 7 Tage im Zahlungsverzug, so ist BioCar24 berechtigt die Lieferungen einzustellen und gegebenenfalls nur bei Vorkasse zu liefern.



§3 Lieferfristen:
Grundsätzlich muss die Bestellung in Deutsch erfolgen und bedarf der schriftlichen Form, also Fax oder E- Mail.

1. Lieferfristen und Termine sind eingehalten, wenn sie bis zum ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.

2. Lieferfristen verlängern sich in angemessenen Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

3. Die Haftung von BioCar24 auf Schadensersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen gewinn haftet BioCar24 nur bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Wird der Versand auf Bitten des Käufers verzögert, so werden ihm beginnende einem Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.



§4 Ausführung der Lieferungen:

Mit der Übergabe der Ware an einem Spediteur oder Trachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Frachtversicherung sorgen wir nur auf Anweisung und Kostenübernahme des Käufers.
Bei der Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg frei auswählen und dieses unter Ausschluss jeder Haftung. Die Versandkosten werden dem Empfänger in Rechnung gestellt

§5 Gewährleistung und Gesamthaftung:

1. Handelsübliche oder geringfügige, technische nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht etc. berechtigen nicht zu Mängelrügen.

2. Im übrigen bestimmt sich die Gewährleistung unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach folgenden Bestimmungen:

a) BioCar24 verpflichtet sich, nach ihrer- billigem Ermessen unterliegenden- Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte eine Minderung der Vergütung oder aber nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu . Die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

b) Die Beeinträchtigung des Liefergegenstandes, die durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung z.B. Fehlanschluss entstanden sind, berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen . Darüber hinaus berechtigen vom Käufer begehrte Beschaffenheitsvereinbarungen oder aber Eigenschaften nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von BioCar24 zugesichert sind.

c) Von BioCar24 schriftlich bei Vertragsschluss bestätigte Daten über Leistung, Verbrauch etc. sind nur dann Gewährleistungsrelevant, wenn BioCar24 die Einhaltung ausdrücklich, schriftlich garantiert hat.

d) Der Käufer ist verpflichtet, BioCar24 die erforderliche Zeit und die Gelegenheit für die Ersatzlieferung oder Nachbesserung einzuräumen, wobei der Käufer auch zusichert, auf etwaige Einkaufsprobleme der BioCar24 Rücksicht zu nehmen.

e) Die Haftung der BioCar24 erlischt, wenn der Käufer selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung der BioCar24 Nacharbeiten und Änderungen an der Lieferung von BioCar24 vorgenommen haben oder wenn von BioCar24 nicht gelieferte oder noch nicht freigegebene Teile verwendet wurden, es sei denn, BioCar24 wurde zuvor unter Einräumung einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt.

f) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Mängelfolgeschäden, Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung. Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Seiten von BioCar24 oder seitens der Erfüllungsgehilfen von BioCar24 auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf Verletzung der Kardinalpflichten.

g) Soweit BioCar24 zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich dies Verpflichtung stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses für BioCar24 voraussehbaren Schaden.

h) Ansprüche wegen fahrlässig unterlassenen Aufklärung über negative Sacheigenschaften der Produkte von BioCar24 sind, soweit dadurch kein Sachmangel begründet wird, ausgeschlossen, es sei denn, BioCar24 hat zusätzliche einen Beratung des Käufers übernommen.
Unberührt von diesen Bestimmungen bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetz.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von BioCar24.

§6 Eigentumsvorbehalt:

1. Alle gelieferten waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. §5/1. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer der BioCar24 bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für die BioCar24 Pflanzenöltechnologie. Die hiernach entsehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. §5/1.

3. Durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wir vom Käufer für BioCar24 vorgenommen, ohne dass der Lieferer hinsichtlich der Verarbeitung Pflichten übernimmt.

4. Bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist BioCar24 berechtigt, Schadenersatz zu berechnen. BioCar24 ist berechtigt den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht vom Käufer selbst eine Versicherung nachweislich abgeschlossen ist.

5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern BioCar24 es nicht selbst macht- und uns zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer die BioCar24 unverzüglich benachrichtigen.
§7 Recht des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag:

1) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn BioCar24 die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von BioCar24. Ist BioCar24 die Leistung zum Teil unmöglich, so hat der Käufer nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ansonsten kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern.

2) Liegt ein Lieferverzug im Sinne von § 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, so kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 3232 BGB vom Vertrag zurücktreten.

3) Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

4) Der Käufer hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn BioCar24 ein ihr gestellte, angemessenen Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von zu vertretenden Mangels durch ihr Verschulden untätig verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch BioCar24.



§8 Recht des Lieferers auf Rücktritt vom Vertrag:

1) Treten unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von § 3 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ein, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erhebliche verändern oder auf den Betrieb von BioCar24 erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Gleiches gilt für den Fall nachträglich sich einstellender Unmöglichkeit der Ausführung. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, steht der BioCar24 das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers werden eines solchen Rücktritts sind nicht gegeben, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln und Verschulden des Lieferers vorliegen.

2) Will die BioCar24 von diesen Rücktritt Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart worden war.



§ 9 Montage und Inbetriebsetzung:

1) Die durch die Montage oder Inbetriebsetzungsarbeiten entsehenden Kosten sind vom Käufer zusätzlich zu übernehmen, soweit diese Kosten nicht ausdrücklich bei der Festsetzung der Preise berücksichtigt wurden, was im Regelfall nicht stattfindet. Als Aufwendungen gelten dabei insbesondere die Kosten die für das von der BioCar24 gestellte Personal. Deren Arbeiten nach den von BioCar24 festgelegten Montagesätzen (einschließlich für fällige Überstunden usw.), einschließlich sonstiger entstandener Reise- und Gepäckbeförderungskosten, vom Käufer zu erstatten.

2) Der Käufer darf nicht eigenwillig von ihm gestelltes Personal der BioCar24 in Rechnung stellen. Darunter fallen Kosten wie Reise, Übernachtungen, Sonderzuschläge, Überstunden, Wochenendzuschlag, Spesen. Diese Kosten sind aufgrund der eigenmächtigen Handlungsweise des Käufers selbst zu tragen und werden allenfalls nach Vereinbarung mit der BioCar24 übernommen.



§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

1) Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung ist der Berganger (Gem. Baiern).

2) Gerichtsstand ist Ebersberg, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des § 38 Abs. ZPO ist. BioCar24 ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Käufers zu erheben. Die Gerichtsvereinbarung gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des Einheitlichen UN- Kaufsrecht- CISG- ist ausgeschlossen.



§ 11 Haftungsausschluss:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur im Zusammenhang mit dem Haftungsausschluss zu betrachten und bilden erst gemeinsam eine vollständige und
rechtsgültige Einheit.

§ 12 Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Unwirksamkeit der obigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bliebt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn dies inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.


Stand Mai 2007

Rücksendungen bitte an:

BioCar24 - Robert Breuel, Kapellenweg 4, 85625 Baiern